{"id":63,"date":"2015-01-08T13:59:32","date_gmt":"2015-01-08T11:59:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.buergerschaftshausev.de\/?p=63"},"modified":"2015-01-08T14:05:44","modified_gmt":"2015-01-08T12:05:44","slug":"2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.buergerschaftshausev.de\/?p=63","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 1 &#8211; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eB\u00fcrgerschaftshaus Bocklem\u00fcnd\/Mengenich e. V.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Er hat seinen Sitz in K\u00f6ln und ist am 17.Oktober 1972 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes K\u00f6ln eingetragen worden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 2 &#8211; Zweck Drucken E-Mail<\/strong><\/p>\n<p>(1) Zweck des Vereins ist es, im Rahmen des B\u00fcrgerschaftshauses sozial-kulturelle Einrichtungen in kommunal-b\u00fcrgerschaftlicher Tr\u00e4gerschaft zu betreiben und die diesem Zweck dienende Aktivit\u00e4ten durchzuf\u00fchren<br \/>\nDie T\u00e4tigkeit des Vereins ist \u00fcberkonfessionell und \u00fcberparteilich; sie hat den \u00f6rtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der AO 1977 Die T\u00e4tigkeit des Vereins ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet. Alle dem Verein zuflie\u00dfenden Mittel und etwaige \u00dcbersch\u00fcsse sind f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vereinszweckes zu verwenden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das verbleibende Verm\u00f6gen an die Stadt K\u00f6ln mit der Auflage, es f\u00fcr Zwecke der Jugend- und Sozialarbeit in Bocklem\u00fcnd\/Mengenich zu verwenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 3 &#8211; Mitglieder Drucken E-Mail<\/strong><\/p>\n<p>(1) Mitglieder des Vereins kann jeder mindestens sechszehnj\u00e4hrige Einwohner werden, der im Stadtteil Bocklem\u00fcnd\/Mengenich wohnt oder dort seinen Beruf aus\u00fcbt.<br \/>\nPersonen, die am 1.3.1987 bereits Mitglied sind, die in Satz 1 genannten<br \/>\nVoraussetzungen jedoch nicht erf\u00fcllen, k\u00f6nnen auf schriftliche Erkl\u00e4rung hin weiterhin Mitglied des Vereins bleiben. \u00dcber Aufnahmeantr\u00e4ge entscheidet der Vorstand.<br \/>\nGegen eine ablehnende Entscheidung kann der Antragsteller innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ablehnungsbescheides Berufung einlegen. Der Vor stand ist dann verpflichtet, der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung die Berufung zur Entscheidung vorzulegen.<br \/>\nDer Beschluss der Mitgliederversammlung ist endg\u00fcltig.<br \/>\nMitarbeiter des B\u00fcrgerschaftshauses k\u00f6nnen die Mitgliedschaft nicht erlangen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Geborene Mitglieder sind:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1) ein \/e Mitarbeiter\/in des Amtes f\u00fcr Soziales<br \/>\n2) ein\/ e Mitarbeiter\/in des Jugendamtes<br \/>\n3) ein\/e Mitarbeiter\/in des Kulturamtes \/ alternierend aus dem Amt f\u00fcr Weiterbildung\/ Schulamt \/ Stadtbezirksamt<br \/>\n4) jeweils ein Vertreter der \u00f6rtlichen Gliederung der im Rat der Stadt K\u00f6ln vertretenen Parteien<br \/>\n5) je ein Vertreter der \u00f6rtlichen katholischen und der evangelischen Kirchengemeinden sowie der \u00f6rtlichen Gemeinden sonstiger \u00f6ffentlich rechtlicher Religionsgemeinschaften des Stadtteils Bocklem\u00fcnd\/Mengenich.<br \/>\n(1. bis 3. und 5. beratend, nicht stimmberechtigt)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3) Die Gr\u00fcnder des Vereins sind seine ersten Mitglieder. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag hin erworben. Vor Versagung der Aufnahme in den Verein ist dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, sich m\u00fcndlich oder schriftlich zu den Versagungsgr\u00fcnden zu \u00e4u\u00dfern.<br \/>\nDie geborenen Mitglieder werden von dem jeweils zust\u00e4ndigen Organ benannt.<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserkl\u00e4rung, durch Ausschluss oder wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung l\u00e4nger als ein halbes Jahr den Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliedschaft endet ferner, wenn das Mitglied seinen Wohnsitz oder seine Berufsaus\u00fcbung im Stadtteil Bocklem\u00fcnd\/Mengenich aufgibt. Der Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund m\u00f6glich. \u00dcber ihn entscheidet der Vorstand mit \u00be der ab- gegebenen Stimmen. Dem Betroffenen muss Gelegenheit gegeben werden, sich m\u00fcndlich oder schriftlich zu \u00e4u\u00dfern. Gegen den Ausschluss kann der Betroffene die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet mit Mehrheit von \u00be der ab- gegebenen Stimmen endg\u00fcltig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 4 &#8211; Organe des Vereins Drucken E-Mail<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) der Vorstand<br \/>\nb) die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 &#8211; Vorstand Drucken E-Mail<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorstand besteht je zur H\u00e4lfte aus Mitgliedern<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) aus dem Kreis der Besuchergruppen gem. 5.3<br \/>\nb) aus dem Kreis der st\u00e4dtischen Bediensteten gem. \u00a7 3 Abs.2 und der \u00f6rtlichen Gliederung der im Rat der Stadt K\u00f6ln vertretenen Parteien gem. 5.4<br \/>\n(2) Dem Vorstand geh\u00f6ren 12 Mitglieder an. Hiervon sind 9 stimmberechtigt.<br \/>\n(3) Die Mitglieder aus den Besuchergruppen werden von der Mitgliederversammlung in den Vorstand gew\u00e4hlt.<br \/>\nEin Mitglied wird auf Vorschlag des Elternrates der Kindertagesst\u00e4tte in den Vorstand gew\u00e4hlt. Findet der Vorschlag keine Mehrheit der Stimmen, so wird \u00fcber einen zweiten Vorschlag des Elternrates abgestimmt. Findet auch dieser Vorschlag nicht die Mehrheit der Stimmen, so f\u00e4llt das Vorschlagsrecht an die Mitgliederversammlung.<br \/>\nDas gew\u00e4hlte Mitglied wird auf die in 3.2 geregelte Repr\u00e4sentation der Altersgruppen nicht angerechnet.<br \/>\nEin Mitglied wird aus der Altersgruppe bis 20 Jahre gew\u00e4hlt; die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist Voraussetzung f\u00fcr die W\u00e4hlbarkeit.<br \/>\nEin Mitglied wird aus der Altersgruppe zwischen 21 und 40 Jahren gew\u00e4hlt.<br \/>\nEin Mitglied wird aus der Altersgruppe zwischen 41 und 59 Jahren gew\u00e4hlt.<br \/>\nEin Mitglied wird aus der Altersgruppe \u00fcber 60 Jahren gew\u00e4hlt.<br \/>\nStellt sich in einer Altersgruppe kein Kandidat zur Wahl, so f\u00e4llt der Vorstandssitz der entsprechenden Altersgruppe an die anderen Altersgruppen.<br \/>\nDie \u00fcber die Zahl der Mindestrepr\u00e4sentanten der Altersgruppen hinausgehenden Vorstandsmitglieder aus den Besuchergruppen werden in einem gesonderten Wahlgang, unabh\u00e4ngig von der Altersgruppenzugeh\u00f6rigkeit, in der Reihenfolge der Stimmenzahl gew\u00e4hlt.<br \/>\n(4) Der Rat w\u00e4hlt drei st\u00e4dtische Bedienstete aus dem Kreis der geborenen Mitglieder in den Vorstand, diese haben jedoch nur beratende Funktion.<br \/>\nDie Bezirksvertretung des Stadtbezirks, in dem die Einrichtung liegt, w\u00e4hlt drei Vertreter der \u00f6rtlichen Gliederung der im Rat der Stadt K\u00f6ln vertretenen Parteien in den Vorstand.<br \/>\nF\u00fcr die Wahl ist erforderlich, dass mehr als die H\u00e4lfte der g\u00fcltigen Stimmen auf den \/ die jeweiligen zu w\u00e4hlenden Vertreter\/in entfallen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(5) Der Vorstand w\u00e4hlt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus seiner Mitte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(6) Die Wahlzeit betr\u00e4gt drei Jahre, dies gilt nicht f\u00fcr den Vertreter der Kindertagesst\u00e4tte, dieser wird nach einem Jahr neu gew\u00e4hlt. Der Vorstand bleibt jeweils bis zur erfolgten Neuwahl im Amt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Im Falle vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes kann ein neues Mitglied nur f\u00fcr den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes vom Vorstand bestellt werden.<br \/>\n(7) Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten des Vereins, er f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte im Rahmen der Zweckbestimmung der Einrichtung. :<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(8) Zu den Aufgaben des Vorstandes geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) die Aufstellung des j\u00e4hrlichen Haushalts- und Wirtschaftsplans,<br \/>\nb) die Aufstellung eines jeweils halbj\u00e4hrigen Veranstaltungsplans und Durchf\u00fchrung von Sonderveranstaltungen,<br \/>\nc) die Vermietung der R\u00e4ume,<br \/>\nd) die Einzelverwendung der von der Stadt K\u00f6ln und Dritten f\u00fcr den Betrieb der Einrichtungen zugewiesenen Mittel gem\u00e4\u00df den Bedingungen des jeweiligen Bewilligungsbescheides und der Eigenmittel aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen, Spenden, Einnahmen aus Vermietung von R\u00e4umen im Rahmen der Zweckbestimmung der Einrichtungen,<br \/>\ne) die Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter. Bei der Zahl, Art und Bewertung der Personalstellen sind die bei der Stadt K\u00f6ln ma\u00dfgebenden Bestimmungen entsprechend anzuwenden.<br \/>\n(9) Der Vorstand kann zur Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben Aussch\u00fcsse einsetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(10) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.<br \/>\nBeschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(11) Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzen- de gemeinsam.<br \/>\nIn Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, k\u00f6nnen der 1. Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gemeinsam in einer Dringlichkeitsentscheidung entscheiden. Die Mitglieder des Vorstandes sind dar\u00fcber unverz\u00fcglich zu unterrichten. Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Vorstand in der n\u00e4chsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.<br \/>\nDer Vorstand kann die Entscheidung aufheben, soweit nicht schon durch die Ausf\u00fchrung der Entscheidung Rechte anderer entstanden sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(12) Mitglieder des Vorstandes, Vereinsmitglieder und Ehrenamtler erhalten f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit keine Verg\u00fctung. Nachgewiesene Auslagen (z.B. Fahrtkosten) k\u00f6nnen ihnen nach den allgemeinen Richtlinien des Einkommensteuerrechtes erstattet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(13) Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(14) Vorstandssitzungen werden auf Verlangen des Vorsitzenden oder von drei Vorstandsmitgliedern einberufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 6 &#8211; Teilnahme an Vorstandssitzungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Leiter der Teileinrichtungen nehmen an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. Im Falle ihrer Verhinderung ihre st\u00e4ndigen Stellvertreter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 7 &#8211; Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Zur Durchf\u00fchrung der Vereinsaufgaben stellt der Vorstand eine Verwaltungsleitung und eine p\u00e4dagogische Leitung ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ist dem Vorstand gegen\u00fcber f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben verantwortlich. Sie nimmt an Sitzungen des Vereins mit beratender Stimme teil.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 8 &#8211; Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung gibt die Richtlinien f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Vereins und beschlie\u00dft im Rahmen der Zweckbestimmung der Einrichtung \u00fcber:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Schwerpunktprogramme f\u00fcr die vom Verein beschriebenen Einrichtungen,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) die allgemeinen Grunds\u00e4tze der Nutzung der Einrichtungen in Gestalt einer Haus- und Benutzerordnung,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c) den j\u00e4hrlichen Haushaltsplan und den j\u00e4hrlichen Wirtschaftsplan im Rahmen der Zuweisungen und Einnahmen,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">d) den Jahresbericht des Vorstandes,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">e) den Kassenbericht,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">f) die Entlastung des Vorstandes und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">g) die Wahl der Mitglieder des Vorstandes gem. \u00a75Abs. 2 und 3 dieser Satzung,<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">h) bei Anrufung \u00fcber die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(2) In jedem ersten Quartal des Gesch\u00e4ftsjahres findet am Sitz des Vereins eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) statt. Weitere Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf einberufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens 1\/3 der Vereinsmitglieder oder 1\/3 der Mitglieder des Vorstandes dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnung verlangt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Einladung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens zehn Tagen zwischen Absendetag und dem Versammlungstage unter Angabe der vorl\u00e4ufigen Tagesordnung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(3) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschlussfassungen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen der Zustimmung von \u00be der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen und in der Einladung darauf hingewiesen worden ist, dass die Mitgliederversammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Ist er verhindert, so leitet sein Vertreter die Mitgliederversammlung. Der Fall der Verhinderung des Vorsitzenden bedarf keines besonderen Nachweises.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(4) \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a7 9 &#8211; Tr\u00e4gervertrag<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00dcbertragung der Einrichtungen an den Verein erfolgt durch den Abschluss eines Tr\u00e4gervertrages zwischen der Stadt K\u00f6ln und dem Verein. Dieser Vertrag enth\u00e4lt die n\u00e4heren Bestimmungen bzgl. der \u00dcbertragung der Tr\u00e4gerschaft, der Betriebsf\u00fchrung und der Beendigung der Tr\u00e4gerschaft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 &#8211; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eB\u00fcrgerschaftshaus Bocklem\u00fcnd\/Mengenich e. 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